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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der GAWIMA Gastroservice GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 39 IN 57/24

Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GAWIMA Gastroservice GmbH am 07.11.2024 beschlossen, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Die GAWIMA Gastroservice GmbH, ansässig in der Zeppelinstraße 56, 47608 Geldern und im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 17581 eingetragen, wird von Geschäftsführer Herrn Firat Akpinar, wohnhaft in der Schillerstraße 20, 47623 Kevelaer, vertreten.

Die Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich am 23.10.2024 erlassen wurden, sollten das Vermögen des Unternehmens bis zur weiteren Entscheidung im Verfahren schützen und vorsorgliche Verwaltung sicherstellen. Die jetzt beschlossene Aufhebung der Maßnahmen deutet auf eine Veränderung im Verlauf des Verfahrens hin, die die bisherigen Einschränkungen auf das Vermögen der GAWIMA Gastroservice GmbH nicht mehr erforderlich erscheinen lässt.

Dieser Beschluss könnte darauf hindeuten, dass das Amtsgericht die Vermögenssituation des Unternehmens neu bewertet hat. Für die GAWIMA Gastroservice GmbH bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen eine Erleichterung in der Verwaltung ihrer Vermögenswerte.

Aktenzeichen: 39 IN 57/24
Amtsgericht Kleve, 07.11.2024

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