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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur rechtlichen Betrachtung von Werbung und Empfehlungen auf Social Media

BiljaST (CC0), Pixabay

Interviewer: „Hallo und herzlich willkommen! Heute freue ich mich sehr, Rechtsanwältin Bontschev begrüßen zu dürfen, die uns aus rechtlicher Sicht durch einige wichtige Fragen zu Werbung und finanziellen Empfehlungen auf Social Media führen wird. Frau Bontschev, schön, dass Sie da sind.“

Rechtsanwältin Bontschev: „Vielen Dank für die Einladung! Das Thema ist tatsächlich äußerst relevant, gerade wenn es um Edelmetalle, Finanzanalysen und Social Media geht.“

Interviewer: „Im heutigen Beispiel sprechen wir über einen YouTube-Kanal, der regelmäßig über die Preisentwicklung von Gold und anderen Edelmetallen informiert. Der Betreiber weist mehrfach darauf hin, dass sein Kanal nur mit der Unterstützung der Zuschauer bestehen kann und erinnert an das Abonnieren und Liken. Gibt es hier aus rechtlicher Sicht etwas zu beachten?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Ja, das ist in der Tat ein Bereich, bei dem es zu rechtlichen Fragen kommen kann. In der Regel gilt: Sobald ein Experte regelmäßig Analysen oder Marktmeinungen teilt, kann dies als Anlageberatung interpretiert werden, selbst wenn der Betreiber dies nicht explizit so bezeichnet. Daher ist es sehr wichtig, dass er klarstellt, dass seine Inhalte lediglich als Informationen gedacht sind und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen darstellen.“

Interviewer: „In unserem Beispiel werden auch Inhalte wie Bücher und eigene Produkte vorgestellt, und der Betreiber nennt dies ‚Werbung‘. Reicht das aus, oder muss er noch mehr beachten?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Das ist eine gute Frage. Transparenz ist hier besonders wichtig. Wenn Produkte oder eigene Inhalte beworben werden, sollte dies klar und deutlich als Werbung gekennzeichnet sein. Das bedeutet, dass der Betreiber für jedes Produkt, das er entweder selbst anbietet oder aus dessen Verkauf er einen Vorteil zieht, explizit auf die Werbung hinweisen sollte – so wie er es auch macht. Es schadet nicht, das Thema Transparenz regelmäßig zu betonen, da dies das Vertrauen der Zuschauer stärkt und Missverständnisse vermeidet.“

Interviewer: „Ein weiterer Punkt: Der Betreiber gibt auf seinem Kanal auch Markteinschätzungen ab und sagt, zum Beispiel bei hohen Goldpreisen, es bestehe ‚kein Grund zur Sorge‘ und man solle ‚einfach abwarten‘. Gibt es hier rechtliche Einschränkungen oder Empfehlungen?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Ja, gerade bei solchen beruhigenden Aussagen ist Vorsicht geboten. Auch hier ist es wichtig, diese Art von Aussagen als persönliche Einschätzungen zu kennzeichnen und klarzustellen, dass sie nicht als Ratschlag für finanzielle Entscheidungen verstanden werden sollten. Ein rechtlicher Schutz ergibt sich, wenn der Betreiber Formulierungen wie ‚meiner Meinung nach‘ oder ‚nach meiner Einschätzung‘ verwendet. Das schafft eine klare Abgrenzung und signalisiert den Zuschauern, dass sie dies nicht als verbindliche Beratung verstehen sollten.“

Interviewer: „Könnte der Betreiber rechtlich belangt werden, wenn ein Zuschauer auf Basis solcher Aussagen investiert und Verluste erleidet?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Das ist theoretisch möglich, ja. Wenn ein Zuschauer der Ansicht ist, dass er aufgrund einer Aussage des Betreibers finanzielle Nachteile erlitten hat, könnte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Daher ist es so wichtig, regelmäßig darauf hinzuweisen, dass alle Aussagen nur Meinungen sind und keine professionelle Beratung darstellen. Diese Disclaimer sind ein wesentlicher Schutz für den Betreiber und helfen, klare Erwartungen zu setzen.“

Interviewer: „Gibt es rechtliche Entwicklungen, die gerade Social Media-Kanäle betreffen, die sich mit Finanzthemen beschäftigen?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Ja, absolut. In den letzten Jahren hat sich die Regulierung verschärft, da immer mehr Menschen über Social Media in Finanzprodukte und -märkte investieren. Die BaFin und andere Aufsichtsbehörden beobachten solche Kanäle verstärkt und gehen gegen Anbieter vor, die ohne Zulassung Empfehlungen aussprechen oder Werbung betreiben. Für Betreiber bedeutet das: Sie müssen noch transparenter und vorsichtiger sein, um Missverständnisse zu vermeiden und ihre Inhalte klar abzugrenzen.“

Interviewer: „Zum Schluss: Was würden Sie einem Kanalbetreiber raten, der regelmäßig über Finanz- und Edelmetallmärkte informiert?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Ich würde ihm raten, alle Aussagen konsequent als Meinung oder Einschätzung zu kennzeichnen und sich von konkreten Anlageempfehlungen fernzuhalten. Weiterhin ist es wichtig, bei jeder Art von Werbung transparent zu sein und auf eventuelle finanzielle Interessen hinzuweisen. Letztlich geht es darum, Vertrauen zu schaffen und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Mit klaren Aussagen und einem Hinweis darauf, dass es sich nicht um professionelle Beratung handelt, ist er auf der sicheren Seite.“

Interviewer: „Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese umfassenden Einblicke! Das waren wirklich wichtige Informationen für alle, die in sozialen Medien Finanzinhalte teilen.“

Rechtsanwältin Bontschev: „Sehr gerne! Es freut mich, wenn ich zur Orientierung beitragen kann. Social Media ist ein mächtiges Werkzeug, und mit dem richtigen Wissen können Betreiber sowohl wertvolle Inhalte teilen als auch rechtlich sicher agieren.“

Link: https://www.youtube.com/watch?v=2neSsy92EXg&t=1s

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