Aktenzeichen: 504 IN 238/24
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 07.11.2024 um 10:12 Uhr einen entscheidenden Beschluss im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH gefasst. Die Gesellschaft, deren Sitz sich in der Hahnerberger Straße 32, 42349 Wuppertal befindet und die im Handelsregister eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Peter Kruft vertreten. Angesichts der bestehenden finanziellen Schwierigkeiten wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und weitere wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Joachim Exner bestellt, der seine Kanzlei in der Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg betreibt. Die Bestellung von Herrn Exner ist darauf ausgelegt, das Vermögen der Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zu verwalten und zu schützen. Fortan dürfen Verfügungen über die Vermögenswerte der Gesellschaft nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft, also denjenigen, die Forderungen gegenüber der Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH haben, jegliche direkte Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Exner, ist nun allein dazu befugt, Bankguthaben und andere Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie sämtliche eingehenden Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner sind aufgefordert, diese Anweisung strikt zu beachten und ihre Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Aktenzeichen: 504 IN 238/24
Amtsgericht Wuppertal, 07.11.2024