Aktenzeichen: 33 IN 36/24
Das Amtsgericht Kleve hat am 07.11.2024 um 11:19 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Koeltrans GmbH einen wesentlichen Beschluss gefasst. Das europaweit tätige Transportunternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16270 eingetragen ist und in der Im Hammereisen 27 J, 47559 Kranenburg, ansässig ist, steht unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Die Koeltrans GmbH wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Günther Maters, wohnhaft in der Lodderhoeksestraat 11, 6687 LR Angeren, Niederlande, vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Maximilian van Kell bestellt, dessen Kanzlei sich in der Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen befindet. Herr van Kell hat die Aufgabe übernommen, das Vermögen der Koeltrans GmbH zu sichern und den Fortgang des Verfahrens zu überwachen. Laut Beschluss darf die Gesellschaft keine eigenständigen Verfügungen über ihre Vermögenswerte mehr treffen, ohne die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Anordnung dient dazu, das Unternehmensvermögen und die Gläubigerinteressen zu schützen und sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Transaktionen die Insolvenzmasse beeinträchtigen.
Darüber hinaus ist es allen Drittschuldnern der Koeltrans GmbH untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist allein der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und andere Forderungen der GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auch sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, wurden untersagt oder vorübergehend eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO), um das Vermögen der Schuldnerin weitgehend zu schützen.
Dieser Beschluss stellt einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren dar, der die Interessen der Gläubiger wahren und eine geregelte Verwaltung der Insolvenzmasse sicherstellen soll.
Aktenzeichen: 33 IN 36/24
Amtsgericht Kleve, 07.11.2024