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Insolvenzverfahren über die TPV Unternehmensberatung GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Geschäfts-Nr.: 9 IN 660/24

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 06.11.2024 um 14:30 Uhr einen Beschluss zur vorläufigen Verwaltung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TPV Unternehmensberatung GmbH gefasst. Das Unternehmen, ansässig in der Schulstraße 16, 64367 Mühltal und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 90324, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht. Die TPV Unternehmensberatung GmbH wird durch den Geschäftsführer Thorsten Plößer vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt, die ihre Kanzlei in Frankfurt am Main, Goldsteinstraße 114, betreibt. Sie ist telefonisch unter 069-913092-0 erreichbar. Frau Kappel-Gnirs übernimmt die Verantwortung, das Vermögen der TPV Unternehmensberatung GmbH zu sichern und vor möglichen nachteiligen Verfügungen zu schützen.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO darf die Schuldnerin keine Verfügungen über ihr Vermögen ohne die Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vornehmen. Zudem wurden alle Drittschuldner angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die TPV Unternehmensberatung GmbH zu leisten. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin allein ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zu diesem Zweck wird Frau Kappel-Gnirs ein Sonderkonto einrichten, das den Anforderungen des Bundesgerichtshofs zur Verwaltung der Insolvenzmasse gemäß dem Urteil vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Zusätzlich wurden die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin auf Anfrage alle relevanten Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen zur TPV Unternehmensberatung GmbH zu erteilen und bei Bedarf Kopien der Dokumente bereitzustellen. Damit erhält die Insolvenzverwalterin umfassende Einblicke in die finanzielle Lage der Gesellschaft, um eine fundierte Einschätzung der Insolvenzmasse und der weiteren Verfahrensschritte vorzunehmen.

Amtsgericht Darmstadt, 06.11.2024

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