Aktenzeichen: 502 IN 170/24
Am Amtsgericht Düsseldorf wurde im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Al Fakhre & Alhomsi GmbH, ansässig in der Kaiserstraße 6, 40479 Düsseldorf, ein bedeutender Schritt eingeleitet. Das Unternehmen, das durch die Geschäftsführer Herrn Hassan Al Fakhre und Herrn Mohamad Youssef Alhomsi gesetzlich vertreten wird, befindet sich in einer finanziellen Notlage, die eine offizielle Prüfung und Verwaltung des Vermögens erforderlich macht.
Mit Datum vom 06.11.2024 um 15:48 Uhr wurde gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) angeordnet, dass die Geschäfte der Al Fakhre & Alhomsi GmbH nun unter strengen Auflagen weitergeführt werden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, dessen Kanzlei in der Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf, ansässig ist.
Im Zuge dieser Entscheidung wurden einschneidende Maßnahmen festgelegt, die sicherstellen sollen, dass das Vermögen der GmbH geschützt und die Interessen aller Gläubiger gewahrt bleiben. Die GmbH darf ab sofort keinerlei Verfügungen über ihr Vermögen ohne die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Holzmann vornehmen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Weiterhin wurde den Drittschuldnern der GmbH, also denjenigen, die der Gesellschaft Gelder schulden, untersagt, weiterhin Zahlungen an die Al Fakhre & Alhomsi GmbH zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter dazu ermächtigt, fällige Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie neue Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, das Vermögen der Al Fakhre & Alhomsi GmbH so weit wie möglich zu sichern und die Insolvenzordnung konsequent durchzusetzen. Die betroffenen Gläubiger und Geschäftspartner werden dringend aufgefordert, künftige Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung vorzunehmen.
Aktenzeichen: 502 IN 170/24
Amtsgericht Düsseldorf, 06.11.2024