Aktenzeichen: 1500 IN 11663/24
Das Amtsgericht München hat am 07.11.2024 um 10:30 Uhr einen wichtigen Beschluss im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH gefasst. Das Unternehmen, ansässig in der Brucker Straße 10, 82281 Egenhofen und im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 75285 eingetragen, wird von seinem Geschäftsführer Herrn Konrad Schräfl vertreten. Im Zuge der finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Moritz Beindorff bestellt, der in der Frei-Otto-Straße 18, 80797 München, seine Kanzlei betreibt. Herr Beindorff ist telefonisch unter +49 (89) 6931 1137-0 oder per E-Mail unter muenchen@schiebe.de erreichbar. Der Beschluss stellt sicher, dass alle Verfügungen der Anton Schräfl Spenglerei-Bedachungen GmbH über ihr Vermögen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). Dies umfasst auch die Einziehung ausstehender Forderungen und die Verwaltung sämtlicher Außenstände.
Rechtsmittelbelehrung und Einspruchsverfahren
Die Antragstellerin und alle beteiligten Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder alternativ mit der Zustellung bzw. Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als Zustellung und bewirkt, dass die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung zu laufen beginnt.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden. Eine Einreichung ist ebenfalls als elektronisches Dokument möglich, wobei jedoch eine einfache E-Mail den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Elektronische Rechtsbehelfe, die von Anwälten oder öffentlichen Stellen eingereicht werden, müssen eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten und auf sicheren Übermittlungswegen erfolgen. Weitere Hinweise zur elektronischen Kommunikation sind auf www.justiz.de zu finden.
Aktenzeichen: 1500 IN 11663/24
Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 07.11.2024