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Amtsgericht Wittlich ordnet vorläufige Eigenverwaltung für Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 7a IN 90/24

Das Amtsgericht Wittlich hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH, mit Sitz in der Louise-Weiss-Straße 6, Föhren, eine vorläufige Eigenverwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister unter der Nummer HRB 42623 geführt wird, behält somit die Möglichkeit, sein Vermögen unter gerichtlicher Aufsicht weiterhin selbst zu verwalten und zu verwenden.

Bestellung des vorläufigen Sachwalters zur Aufsicht

Als vorläufiger Sachwalter wurde Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab aus Saarbrücken ernannt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken. In dieser Rolle übernimmt Justizrat Staab die Überwachung der Eigenverwaltung und stellt sicher, dass alle Maßnahmen im Rahmen der Insolvenzordnung und zur Wahrung der Gläubigerinteressen erfolgen.

Bedeutung der vorläufigen Eigenverwaltung

Die Anordnung zur vorläufigen Eigenverwaltung ermöglicht es der Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH, weiterhin selbständig über ihre finanziellen Mittel und Vermögenswerte zu verfügen. Unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters bleibt das Unternehmen handlungsfähig und kann eine Sanierung oder Umstrukturierung aktiv vorantreiben. Dies schafft die Grundlage für eine mögliche Fortführung des Geschäftsbetriebs und verbessert die Aussichten auf eine geordnete Schuldenregulierung im Interesse aller Beteiligten.

Zusammenfassung und Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung und der Bestellung von Justizrat Günter Staab als Sachwalter ermöglicht das Amtsgericht Wittlich der Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH eine Phase der Restrukturierung und Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht. Diese Entscheidung schützt die Gläubigerinteressen und schafft zugleich die Voraussetzung, dass das Unternehmen eigenverantwortlich Maßnahmen zur Stabilisierung ergreifen kann.

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