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Insolvenzverfahren für centamed GmbH – Vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet
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Insolvenzverfahren für centamed GmbH – Vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 613 IN 373/24

Alzenau, 05.11.2024 – Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der centamed GmbH, einem Unternehmen im Industriegebiet Süd A 21 in Alzenau, hat das Amtsgericht Aschaffenburg Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die GmbH, die durch ihren Geschäftsführer Frank Schwagerl vertreten wird, sieht sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten zur Beantragung des Insolvenzverfahrens gezwungen. Der Beschluss zur Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters stellt einen entscheidenden Schritt dar, um das Vermögen des Unternehmens zu schützen und den weiteren Verfahrensablauf zu organisieren.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Einschränkung der Verfügungsrechte

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwalt Peter Sulzmann aus Seligenstadt bestellt. Diese Rolle bringt die Aufgabe mit sich, das Vermögen der centamed GmbH zu sichern und jede Verfügung über Vermögenswerte streng zu kontrollieren. Künftige Verfügungen der centamed GmbH bedürfen nun der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit soll verhindert werden, dass unkontrollierte Abflüsse aus dem Unternehmensvermögen erfolgen, und die Gläubigerinteressen werden gewahrt.

Anordnung zur Einziehung von Forderungen und Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Auch die Einziehung von Außenständen unterliegt ab sofort der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit verbunden ist die Aufforderung an Drittschuldner der centamed GmbH, ausstehende Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Zudem sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig eingestellt, mit Ausnahme von Maßnahmen, die unbewegliche Gegenstände betreffen. Diese Regelungen sollen eine Konsolidierung der Vermögenswerte ermöglichen und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens sicherstellen.

Ausblick und mögliche Folgen für die Gläubiger

Der Insolvenzantrag deutet auf tiefgehende finanzielle Schwierigkeiten der centamed GmbH hin, und die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters schafft Klarheit über den weiteren Verfahrensweg. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den nächsten Wochen eine detaillierte Analyse der finanziellen Lage des Unternehmens vornehmen. Diese Untersuchung ist entscheidend, um zu prüfen, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist. Die Gläubiger werden im Laufe des Verfahrens über die Ergebnisse und die potenziellen Folgen für ihre Forderungen informiert.

Rechtsmittelbelehrung

Die centamed GmbH hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese Beschwerde kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Aschaffenburg eingereicht werden und bedarf einer detaillierten Begründung.

Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht –
05.11.2024

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