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Insolvenzverfahren für Albert Rubel Malerbetrieb GmbH eingeleitet – Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt zur Sicherung des Vermögens

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Amtsgericht Aachen, 91 IN 286/24

Am 05.11.2024 hat das Amtsgericht Aachen das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Rubel Malerbetrieb GmbH aus Vettweiß eingeleitet. Das traditionsreiche Malerunternehmen, ansässig in der Gangolfusstraße 2, 52391 Vettweiß, wird derzeit von der Liquidatorin Anja Rubel-Kruppa vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5740 eingetragen. Die Entscheidung, eine vorläufige Insolvenzverwalterin zu bestellen, markiert einen wichtigen Schritt in der Abwicklung und Sicherung der Vermögenswerte des Betriebs.

Gerichtliche Anordnung zur Sicherung der Vermögenswerte

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Caroline Schmitz aus Düren, Waisenhausstraße 3, bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, das Vermögen des Malerbetriebs zu überwachen und sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Abflüsse aus dem Unternehmensvermögen erfolgen. Fortan sind sämtliche Verfügungen der Albert Rubel Malerbetrieb GmbH über ihr Vermögen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme soll die Gläubigerinteressen wahren und eine geregelte Abwicklung gewährleisten.

Einschränkungen bei Zahlungen und Sicherung der Bankguthaben

Zusätzlich hat das Gericht verfügt, dass alle Zahlungen an das Unternehmen ausschließlich über die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen dürfen. Drittschuldner sind daher verpflichtet, offene Forderungen und Zahlungen direkt an Frau Schmitz zu richten. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft unter gerichtlicher Aufsicht bleiben.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Um die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen, hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen das Unternehmen richten, vorläufig eingestellt. Lediglich unbewegliche Vermögensgegenstände sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese Entscheidung erlaubt es dem Betrieb, die Vermögenswerte zu konsolidieren und eine kontrollierte Abwicklung der verbleibenden finanziellen Angelegenheiten vorzunehmen.

Hintergrund und Ausblick

Die Albert Rubel Malerbetrieb GmbH, ein langjährig etablierter Maler- und Lackierbetrieb, sah sich in den letzten Jahren wachsenden finanziellen Herausforderungen gegenüber. Die Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin signalisiert eine neue Phase im Abwicklungsprozess und könnte den Gläubigern sowie allen beteiligten Parteien eine Chance auf geordnete Verfahrensabläufe bieten. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die finanzielle Lage des Betriebs eingehend prüfen, um die bestmögliche Lösung für das Unternehmen und seine Gläubiger zu ermitteln.

Amtsgericht Aachen – Insolvenzgericht –
05.11.2024

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