Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Vorschriften zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug geeinigt. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket soll künftig insbesondere der Betrug im Bereich elektronischer Rechnungen und Online-Geschäfte stärker eingedämmt werden. Neben der Betrugsbekämpfung zielen die neuen Regeln darauf ab, Unternehmen zu entlasten und die Digitalisierung in der EU voranzutreiben, um die Mehrwertsteuervorschriften an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen.
Echtzeit-Meldung grenzüberschreitender Transaktionen ab 2030
Aktuell sind Unternehmen verpflichtet, ihre grenzüberschreitenden Handelstransaktionen gebündelt an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden zu melden. Dieses Verfahren bietet jedoch Betrügern Schlupflöcher. Ab 2030 sollen Unternehmen jede grenzübergreifende Transaktion in Echtzeit über elektronische Rechnungen melden. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die Steuerbehörden sofortigen Zugriff auf Daten haben und so potenziellen Betrug schneller erkennen und verhindern können.
Neue Pflichten für Onlineplattformen wie Airbnb und Fahrdienste
Zusätzlich zu den Regeln für Unternehmen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend handeln, werden auch digitale Plattformen wie Airbnb, Booking und Fahrdienstanbieter stärker reguliert. Diese Plattformen müssen zukünftig die Mehrwertsteuer direkt beim Kunden einziehen und an die zuständigen Steuerbehörden abführen. Die Maßnahme soll verhindern, dass Vermieter oder Fahrer die Mehrwertsteuer umgehen, und vereinfacht die Abführung der Steuer für Plattformnutzer.
Vereinfachung der Mehrwertsteuerregistrierung für EU-weit tätige Unternehmen
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Einigung ist die Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind. Bisher mussten Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern verkaufen, sich in jedem dieser Länder für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen. Künftig reicht eine einmalige Registrierung aus, die für die gesamte EU gültig ist und so den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert.
Weitere Schritte zur Umsetzung
Nach der Einigung der EU-Finanzminister muss nun das Europäische Parlament zu den neuen Vorschriften konsultiert werden. Anschließend bedarf es einer formellen Annahme durch den Rat, bevor die Regelungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft treten können. Die Maßnahmen sollen eine effizientere Mehrwertsteuererhebung sicherstellen, den europäischen Binnenmarkt stärken und die digitale Transformation unterstützen.