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Amtsgericht Pinneberg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für FRAMA Immobilien Nr. 6 UG & Co. KG an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 71 IN 197/24

Am 30. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Pinneberg beschlossen, das Vermögen der FRAMA Immobilien Nr. 6 UG & Co. KG unter vorläufige Insolvenzverwaltung zu stellen. Die Immobiliengesellschaft, mit Sitz in der Zum Sportplatz 3, 25474 Ellerbek, wird durch den Geschäftsführer Frank Lamker vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRA 9232 eingetragen. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Unternehmensvermögens, um die Interessen der Gläubiger zu wahren, bis eine abschließende Entscheidung über die Insolvenzeröffnung getroffen wird.

Einsetzung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin zur Vermögenssicherung

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bai aus Hamburg bestellt. Ihre Kanzlei hat ihren Sitz am Poppenbütteler Bogen 82, 22399 Hamburg. Dr. Bai übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der FRAMA Immobilien Nr. 6 UG & Co. KG zu sichern und jede finanzielle Verfügung der Gesellschaft zu kontrollieren. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen des Unternehmens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig, wodurch eine klare finanzielle Struktur und Stabilität sichergestellt werden soll.

Einschränkung der Verfügungsrechte und Zahlungsanweisungen an Drittschuldner

Durch diese Anordnung sind die Verfügungsrechte der Schuldnerin erheblich eingeschränkt. Zusätzlich wurde festgelegt, dass alle Forderungen und Außenstände nur noch von Dr. Bai eingezogen werden können. Die Drittschuldner, die Verbindlichkeiten gegenüber der FRAMA Immobilien Nr. 6 UG & Co. KG haben, sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten, um eine geregelte und gesicherte Verwaltung der Gelder zu gewährleisten.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Um das Vermögen weiter zu sichern, hat das Amtsgericht Pinneberg angeordnet, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die FRAMA Immobilien Nr. 6 UG & Co. KG bis auf Weiteres eingestellt werden. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls untersagt. Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine Vermögenswerte entzogen werden und dass das Unternehmen in stabilen finanziellen Verhältnissen bleibt.

Rechtsmittelbelehrung und Möglichkeit zur sofortigen Beschwerde

Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Pinneberg eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle gegeben werden.

Zusammenfassung und Ausblick

Mit der Bestellung von Dr. Alexandra Bai zur vorläufigen Insolvenzverwalterin verfolgt das Amtsgericht Pinneberg das Ziel, die Vermögenswerte der FRAMA Immobilien Nr. 6 UG & Co. KG zu sichern und eine geordnete Verwaltung im Sinne der Gläubiger zu gewährleisten. Diese Maßnahme schafft die Grundlage für eine transparente und strukturierte Abwicklung des Insolvenzverfahrens und schützt das Unternehmen vor finanziellen Verlusten bis zur endgültigen Entscheidung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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