Aktenzeichen: 401 IN 1969/24
Am 6. November 2024 ordnete das Amtsgericht Leipzig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CG Pittlerstraße GmbH & Co. KG an, die ihren Sitz in der Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, hat. Das Unternehmen wird vertreten durch die GGp Verwaltungs GmbH, die wiederum von den Geschäftsführern Ulf Graichen und Christoph Gröner geleitet wird. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRA 18935 eingetragen.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Vermögenssicherung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer von der Kanzlei White & Case LLP bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Hainstraße 8, 04109 Leipzig. Mit dieser Bestellung ist Dr. Hackländer beauftragt, die Unternehmensführung zu überwachen und die Vermögenswerte der CG Pittlerstraße GmbH & Co. KG im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.
Sicherungsmaßnahmen und Zuständigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters
Im Zuge des Verfahrens wurde festgelegt, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Hackländer wirksam sind. Er ist berechtigt, das pfändbare Vermögen, einschließlich Bankguthaben und Forderungen, in Besitz zu nehmen und diese Gelder auf einem Sonderkonto zu verwalten. Zudem dürfen Drittschuldner Zahlungen nur noch an Dr. Hackländer leisten, es sei denn, er erteilt ausdrücklich die Erlaubnis zur Zahlung an die CG Pittlerstraße GmbH & Co. KG selbst.
Weitere Befugnisse und Beschränkungen
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und Nachforschungen anzustellen. Hierzu darf er auch Auskünfte von behördlich geführten Registern sowie von Banken, Kreditinstituten, Finanzbehörden, Sozialbehörden und anderen relevanten Institutionen einholen. Diese Befugnisse sollen ihm dabei helfen, eine genaue Übersicht über die Vermögensverhältnisse und finanziellen Verpflichtungen der Schuldnerin zu erhalten.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenso untersagt. Einzige Ausnahme sind Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsmittelbelehrung und Möglichkeit zur sofortigen Beschwerde
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig können die Beteiligten binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung, die auch über öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen kann. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Leipzig schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu geben. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern sie den technischen Anforderungen gemäß der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Zusammenfassung und Ausblick
Das Amtsgericht Leipzig hat durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die umfassenden Befugnisse für Dr. Hackländer einen wesentlichen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der CG Pittlerstraße GmbH & Co. KG unternommen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Bestand des Unternehmensvermögens zu wahren und die Interessen der Gläubiger in einem möglichen Insolvenzverfahren zu schützen.