Aktenzeichen: 106 IN 110/24
Das Amtsgericht Hagen hat am 6. November 2024 im vorläufigen Insolvenzverfahren der Ervens Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Lüdenscheid und vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Kießer, eine umfassende vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz und Erhalt des Vermögens des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Klepper aus Hagen bestellt. Herr Klepper hat die Aufgabe, das Vermögen der Ervens Verwaltungs GmbH zu sichern und zu verwalten. Jegliche Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögenswerte dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies schließt sowohl liquide Mittel als auch Forderungen und sonstige Vermögenswerte ein.
Anordnungen für Drittschuldner und Zahlungsanweisungen
Den Drittschuldnern, die Verbindlichkeiten gegenüber der Ervens Verwaltungs GmbH haben, wurde verboten, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Transaktionen kontrolliert und in geordneter Weise verwaltet werden.
Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Zusätzlich wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Ervens Verwaltungs GmbH vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Diese Einstellung verhindert, dass das Unternehmensvermögen durch Vollstreckungen reduziert wird, und sichert die Insolvenzmasse für das anstehende Verfahren.
Zusammenfassung und Ausblick
Durch die Bestellung von Rechtsanwalt Thorsten Klepper als vorläufigen Insolvenzverwalter und die angeordneten Maßnahmen verfolgt das Amtsgericht Hagen das Ziel, die Vermögenswerte der Ervens Verwaltungs GmbH zu bewahren und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Die Entscheidungen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und schaffen die Grundlage für eine transparente und kontrollierte Fortführung des Insolvenzprozesses.