Aktenzeichen: 106 IN 109/24
Am 6. November 2024 hat das Amtsgericht Hagen beschlossen, die Erventec GmbH & Co. KG, ansässig im Kerkhagener Weg 1, 58513 Lüdenscheid, unter vorläufige Insolvenzverwaltung zu stellen. Die Erventec GmbH & Co. KG, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRA 4091 eingetragen ist, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Ervens Verwaltungs GmbH, vertreten. Diese wiederum wird von Herrn Jörg Kießer geleitet.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Klepper aus Hagen bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Erventec GmbH & Co. KG zu sichern und die finanziellen Transaktionen des Unternehmens zu überwachen. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögensgegenstände nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig, was eine umfassende Kontrolle und Sicherung der Vermögenswerte gewährleistet.
Zahlungsanweisungen an Drittschuldner
Den Schuldnern der Erventec GmbH & Co. KG, also den Drittschuldnern, ist es untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie dazu angehalten, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, der die eingehenden Gelder verwaltet und zur Sicherung der Insolvenzmasse ein Sonderkonto einrichten wird.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Zusätzlich hat das Amtsgericht Hagen sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Erventec GmbH & Co. KG vorläufig eingestellt, sofern diese keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen. Diese Entscheidung schützt das Unternehmensvermögen vor potenziellen Vermögensabflüssen und schafft eine stabile Grundlage für das anstehende Insolvenzverfahren.
Zusammenfassung und Ausblick
Mit diesen Anordnungen verfolgt das Amtsgericht Hagen das Ziel, das Vermögen der Erventec GmbH & Co. KG zu bewahren und im Interesse der Gläubiger zu schützen. Die umfassenden Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters Thorsten Klepper sorgen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens und bereiten den Weg für eine endgültige Entscheidung zur Insolvenzeröffnung. Die gerichtlichen Maßnahmen sichern die Stabilität des Unternehmensvermögens und schützen die Interessen der Gläubiger.