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Amtsgericht Frankfurt (Oder) ordnet vorläufiges Insolvenzverfahren für Compakt Dienstleistungs GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 348/24

Am 6. November 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Compakt Dienstleistungs GmbH, ansässig im Gewerbeparkring 1, 15517 Fürstenwalde/Spree, angeordnet. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, das Unternehmensvermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern. Das Unternehmen wird im Verfahren durch seinen Geschäftsführer vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Vermögenssicherung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jörg Wenzel aus Potsdam ernannt. Mit seiner Kanzlei in der Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam, übernimmt er ab sofort die Kontrolle über die finanziellen Angelegenheiten der Compakt Dienstleistungs GmbH. Rechtsanwalt Wenzel ist ermächtigt, die Bankguthaben sowie sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und neu eingehende Gelder auf ein Sonderkonto zu verwalten. Diese Maßnahme gewährleistet, dass die Vermögenswerte gesichert und transparent verwaltet werden, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Einschränkungen der Verfügungsrechte der Schuldnerin

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Verfügungsrechte der Compakt Dienstleistungs GmbH erheblich eingeschränkt. Verfügungen über alle Vermögensgegenstände, einschließlich der im Ausland befindlichen Werte und Rechte, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Diese Anordnung soll sicherstellen, dass keine unbefugten Vermögensabflüsse stattfinden und das verbleibende Vermögen im Interesse der Gläubiger geschützt bleibt.

Zahlungsanweisungen an Drittschuldner

Drittschuldnern – das sind Schuldner, die ihrerseits Verbindlichkeiten gegenüber der Compakt Dienstleistungs GmbH haben – wurde untersagt, Zahlungen an das Unternehmen direkt zu leisten. Stattdessen sind sie angehalten, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Diese Anordnung stellt sicher, dass die finanzielle Kontrolle über das Unternehmensvermögen vollständig beim Insolvenzverwalter liegt, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.

Zusammenfassung und Ausblick

Mit diesen Maßnahmen hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) die Weichen für eine umfassende Kontrolle und Sicherung des Vermögens der Compakt Dienstleistungs GmbH gestellt. Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll das Vermögen stabilisieren und die Interessen der Gläubiger schützen. Eine abschließende Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus, doch mit der Bestellung von Rechtsanwalt Wenzel ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Vermögenswerte und zur transparenten Abwicklung des Verfahrens unternommen worden.

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