Aktenzeichen: 36b IN 6186/24
Am 5. November 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg beschlossen, die Bildhauerwerkstatt Luchmann UG (haftungsbeschränkt) unter vorläufige Insolvenzverwaltung zu stellen. Das Berliner Unternehmen, vertreten durch seinen Geschäftsführer Berthold Luchmann und ansässig in der Lehderstraße 85, 13086 Berlin, wurde damit unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur abschließenden Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu sichern.
Vorläufige Insolvenzverwalterin zur Vermögenssicherung eingesetzt
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Berliner Rechtsanwältin Nina Tschirpke ernannt, die fortan die Vermögensangelegenheiten der Bildhauerwerkstatt Luchmann UG überwachen wird. Verfügungen über das Vermögen, einschließlich Bankkonten und Forderungen des Unternehmens, sind nun nur noch mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Die Verwalterin ist beauftragt, durch geeignete Maßnahmen den Fortbestand des Unternehmensvermögens zu sichern und eine transparente finanzielle Lage zu schaffen, um die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung und Verwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder auf einem Sonderkonto zu verwalten. Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten führt, sind zur Auskunftserteilung verpflichtet. Darüber hinaus ist den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten; sie haben stattdessen alle Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Unternehmensvermögen durch unberechtigte Verfügungen verringert wird und dienen dem Schutz der Insolvenzmasse.
Rechtsmittelbelehrung zur sofortigen Beschwerde
Gegen diesen Beschluss besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Beschlusses oder der öffentlichen Bekanntmachung, die im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht wird. Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Auch elektronische Einreichungen sind möglich, sofern sie den spezifischen Anforderungen für elektronische Dokumente entsprechen.
Elektronische Kommunikation und technische Anforderungen
Rechtsmittel, die durch Rechtsanwälte, Notare oder Behörden eingereicht werden, müssen als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen. So wird die Rechtssicherheit und Integrität der eingereichten Dokumente gewährleistet.
Zusammenfassung
Mit diesen Anordnungen wird der rechtliche Rahmen für eine kontrollierte Abwicklung des Insolvenzverfahrens der Bildhauerwerkstatt Luchmann UG geschaffen. Das Amtsgericht Charlottenburg stellt damit sicher, dass die finanzielle Lage des Unternehmens überwacht wird und die Gläubigerinteressen bestmöglich gewahrt werden.