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Amtsgericht Charlottenburg ordnet vorläufiges Insolvenzverfahren für BuHa Service UG an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 4513/24

Am 5. November 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren für die BuHa Service UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet, um die Vermögenswerte der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Die BuHa Service UG, mit Sitz in der Schlüterstraße 36, 10629 Berlin, wird durch die Geschäftsführerin Meryem Adam vertreten und ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 199244 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Vermögenssicherung

Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Justus Schneidewind aus Berlin bestellt. Im Rahmen seiner Aufgabe hat er die Kontrolle über die Vermögensangelegenheiten der Schuldnerin übernommen. Alle Verfügungen über das Vermögen der BuHa Service UG bedürfen ab sofort seiner Zustimmung. Die Anordnung umfasst ebenfalls die Einziehung offener Forderungen, die künftig ausschließlich durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen darf.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Zur Stabilisierung der Vermögenslage wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und auf einem eigens eingerichteten Sonderkonto zu verwalten. Kreditinstitute, bei denen das Unternehmen Konten unterhält, sind zur vollständigen Auskunft verpflichtet. Darüber hinaus wird sämtlichen Schuldnern der BuHa Service UG untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, um das Unternehmensvermögen zu sichern.

Rechtsmittelbelehrung und Möglichkeit zur sofortigen Beschwerde

Gegen diesen Beschluss können Beteiligte eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle zu geben. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die technischen Anforderungen an elektronische Dokumente eingehalten werden.

Elektronische Kommunikation und Anforderungen

Rechtsmittel, die durch Rechtsanwälte, Notare oder öffentliche Stellen eingereicht werden, müssen als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen. Dies gewährleistet die Rechtssicherheit und Integrität der eingereichten Unterlagen.

Zusammenfassung

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung und den angeordneten Maßnahmen stellt das Amtsgericht Charlottenburg sicher, dass die Vermögenswerte der BuHa Service UG vor nachteiligen Veränderungen geschützt bleiben und eine stabile Grundlage für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens geschaffen wird.

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