Dark Mode Light Mode

Amtsgericht Charlottenburg eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren für Biolife GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 7332/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 5. November 2024 beschlossen, ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biolife GmbH einzuleiten. Das in der Sorauer Straße 17, 10997 Berlin, ansässige Unternehmen wird von der Geschäftsführerin Georgina Gertrud Mack vertreten und ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 246062 eingetragen.

Sicherungsmaßnahmen zur Vermögensbewahrung

Um eine unrechtmäßige Vermögensveränderung zu verhindern, wurden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ab sofort sind alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Biolife GmbH untersagt, mit Ausnahme von Maßnahmen, die unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Schritte dienen dem Erhalt der Insolvenzmasse und sollen sicherstellen, dass keine weiteren Verluste auf Seiten der Gläubiger entstehen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer aus Berlin bestellt. Seine Aufgabe umfasst die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Biolife GmbH. Sämtliche Verfügungen über das Unternehmensvermögen – darunter Bankkonten und Außenstände – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit erhält Herr Dr. Hackländer die Verfügungsbefugnis über die Bankkonten und Forderungen des Unternehmens und ist befugt, Gelder einzuziehen und auf einem speziellen Treuhandkonto zu verwalten.

Pflichten und Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, das Vermögen der Biolife GmbH dahingehend zu prüfen, ob es ausreicht, die Verfahrenskosten zu decken. Zusätzlich ist ihm das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Informationen zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse anzufordern. Auf diese Weise soll ein möglichst vollständiges Bild der finanziellen Lage des Unternehmens geschaffen werden, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Rechtsmittelbelehrung und Möglichkeit der Beschwerde

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen oder vor der Geschäftsstelle zu Protokoll zu geben. Auch eine Einreichung in elektronischer Form ist möglich, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen entspricht.

Elektronische Kommunikation und technologische Anforderungen

Anwaltschaftliche und notarielle Beschwerden sind als elektronisches Dokument einzureichen, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dies garantiert die Rechtssicherheit und Unveränderbarkeit der übermittelten Dokumente. Für die genauen Vorgaben zur elektronischen Einreichung wird auf die Verordnung zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Behörden verwiesen.

Zusammenfassung

Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters und den angeordneten Maßnahmen strebt das Amtsgericht Charlottenburg eine lückenlose Überwachung und Sicherung des Unternehmensvermögens der Biolife GmbH an. Diese Anordnung soll gewährleisten, dass die Vermögenswerte des Unternehmens für die Gläubiger gesichert werden und die Voraussetzungen für eine mögliche Insolvenz erfüllt sind.

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Festnahmen in Litauen: Verdächtige für Paketexplosionen in Europa gefasst

Next Post

Heizkosten für Mietwohnungen 2023 stark angestiegen – Wärmemonitor zeigt deutlichen Preisanstieg