Aktenzeichen: IN 933/24
Das Amtsgericht Augsburg hat am 6. November 2024 im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flughafentransfer Kaulke e.K. (Inhaber Kawa Nerwa Rekan) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das seinen Sitz in der Steinernen Furt 37, 86167 Augsburg hat, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRA 17268 eingetragen. Ziel der Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen zu schützen und eine stabile Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Strüwind aus Augsburg bestellt, dessen Kanzlei sich in der Adresse Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg befindet. Herr Strüwind übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherung des Vermögens des Flughafentransfer Kaulke e.K. Jegliche Verfügungen über das Unternehmensvermögen dürfen ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters durchgeführt werden, wodurch die finanzielle Stabilität und Ordnung gewährleistet wird.
Einschränkungen der Verfügungsrechte und Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Die Verfügungsrechte der Schuldnerin sind in allen finanziellen Belangen eingeschränkt. Herr Strüwind ist dazu befugt, sämtliche Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder auf einem separaten Treuhandkonto zu verwalten. Den Drittschuldnern wurde es untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten; stattdessen sind sie angehalten, sämtliche Beträge an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass das vorhandene Vermögen gesichert und im Interesse der Gläubiger verwaltet wird.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Zusätzlich hat das Amtsgericht angeordnet, dass alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Flughafentransfer Kaulke e.K. vorläufig ausgesetzt werden. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls untersagt, wodurch das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt bleibt.
Rechtsmittelbelehrung und Möglichkeit zur sofortigen Beschwerde
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Augsburg eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle gegeben werden.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Maßnahmen des Amtsgerichts Augsburg zur vorläufigen Insolvenzverwaltung gewährleisten den Schutz und Erhalt der Vermögenswerte der Flughafentransfer Kaulke e.K. unter der Leitung des vorläufigen Insolvenzverwalters Stefan Strüwind. Diese Anordnungen schützen die Interessen der Gläubiger und stabilisieren die finanzielle Lage des Unternehmens, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen.