Aktenzeichen: Amtsgericht Düsseldorf, 505 IN 202/24
Am 05.11.2024 hat das Amtsgericht Düsseldorf im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der KYTO Coffee & Deli GmbH wichtige Schritte zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet. Die beliebte Düsseldorfer Kaffeebar und Delikatessenkette, die durch den Geschäftsführer Herrn Mükremin Demir geleitet wird und ihren Sitz in der Am Wehrhahn 42, 40211 Düsseldorf, hat, ist im Handelsregister unter HRB 81800 eingetragen.
Gerichtliche Entscheidung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf, als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Unter dieser Anordnung sind alle Verfügungen der KYTO Coffee & Deli GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich, um die vorhandenen Mittel zu schützen und eine geordnete Verwaltung zu gewährleisten (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Für die Gläubiger bedeutet dies, dass die weitere Vermögensverwaltung und Abwicklung des Unternehmens durch eine unabhängige Instanz überwacht wird.
Beschränkung der Zahlungen an die Gesellschaft:
Darüber hinaus ist es sämtlichen Drittschuldnern der KYTO Coffee & Deli GmbH untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle Bankguthaben und Forderungen von nun an über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln, der berechtigt ist, eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hintergrund und Auswirkungen auf das Verfahren:
Die Anordnung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet für die KYTO Coffee & Deli GmbH, dass eine detaillierte Prüfung der finanziellen Lage durch den Insolvenzverwalter folgen wird. Die Kaffeekette, die in Düsseldorf für ihre hochwertigen Produkte und das besondere Ambiente geschätzt wird, steht nun vor einer entscheidenden Phase. Die Insolvenzverwaltung wird die Perspektive einer möglichen Fortführung des Betriebs oder einer ordnungsgemäßen Abwicklung evaluieren, um sowohl die Interessen der Gläubiger zu schützen als auch eine bestmögliche Lösung für das Unternehmen zu erarbeiten.
Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht –
05.11.2024