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Insolvenzverfahren gegen KWARTIER GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Vermögens angeordnet
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Insolvenzverfahren gegen KWARTIER GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Vermögens angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Amtsgericht Köln, 70k IN 339/24

Am 04.11.2024 hat das Amtsgericht Köln die Eröffnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der KWARTIER GmbH & Co. KG mit Sitz in der Gürzenichstraße 21, 50667 Köln, angeordnet. Die traditionsreiche Gesellschaft, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Siebenburgen Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer Herrn Tobias Bodamer, blickt auf langjährige Tätigkeit im Kölner Raum zurück. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister unter HRA 32862, stand jedoch zuletzt vor zunehmenden wirtschaftlichen Herausforderungen, die diesen Schritt erforderlich machten.

Gerichtlicher Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Das Insolvenzgericht hat den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker aus Köln, Aachener Str. 1011, als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Ab sofort können Verfügungen über das Vermögen der KWARTIER GmbH & Co. KG nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Verwaltung zu gewährleisten. Zudem ist es sämtlichen Schuldnern der KWARTIER GmbH & Co. KG untersagt, Zahlungen an das Unternehmen direkt zu leisten. Vielmehr sind alle Zahlungen und Forderungseinzüge ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Um den laufenden Betrieb des Unternehmens nicht zusätzlich zu belasten und eine geregelte Vermögenssicherung zu ermöglichen, hat das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arrests und einstweiligen Verfügungen gegen die KWARTIER GmbH & Co. KG vorläufig eingestellt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden ausgesetzt, um eine stabile Basis für das weitere Verfahren zu schaffen und die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren.

Ausblick und Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll eine genaue Prüfung der finanziellen Lage ermöglichen und Klarheit darüber schaffen, ob das Unternehmen eine Chance auf Sanierung oder Abwicklung hat. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass der Schutz ihrer Ansprüche unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters gewährleistet wird, während die nächsten Schritte des Verfahrens vorbereitet werden. Das Unternehmen, ein geschätzter Bestandteil des Kölner Geschäftslebens, steht nun vor einer entscheidenden Phase, in der sich seine Zukunft unter gerichtlicher Aufsicht klären wird.

Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht –
04.11.2024

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