Aktenzeichen: Amtsgericht Hamburg, 67a IN 283/24
Hamburg, 04.11.2024 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der traditionsreichen Caféhaus Besch GmbH, ansässig in der Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg eine bedeutsame Entscheidung getroffen. Das Unternehmen, das sich auf den Betrieb von Caféhäusern und Restaurants sowie die Herstellung und den Verkauf hochwertiger Bäcker- und Konditoreiprodukte spezialisiert hat, wird von der Geschäftsführerin Frau Angelika Besch geleitet und ist im Handelsregister unter HRB 70416 eingetragen.
Nach einer Phase intensiver Prüfung und vorläufiger Maßnahmen zur Vermögenssicherung hat das Insolvenzgericht Hamburg nun entschieden, die am 14.10.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Diese Maßnahmen, die ursprünglich erlassen wurden, um das Vermögen der Caféhaus Besch GmbH während des Prüfverfahrens zu schützen, wurden durch einen Beschluss vom 04.11.2024 aufgehoben. Damit wurde eine wesentliche Wende im Verfahren eingeleitet.
Hintergrund und Bedeutung der Entscheidung:
Die Caféhaus Besch GmbH, ein beliebtes und geschätztes Unternehmen in der Hamburger Gastronomieszene, blickt auf eine lange Geschichte der hochwertigen Herstellung und des Verkaufs von Bäcker- und Konditorwaren zurück. Die Insolvenzanmeldung im Oktober dieses Jahres sorgte in Hamburg und darüber hinaus für Besorgnis unter Kunden und Geschäftspartnern. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnte auf eine mögliche Lösung oder eine Stabilisierung des Unternehmens hinweisen und signalisiert, dass die Voraussetzungen für eine vorläufige Fortführung im Sinne aller Beteiligten überdacht wurden.
Für die Gläubiger und das Unternehmen selbst bedeutet diese Entscheidung einen vorläufigen Abschluss einer bedeutenden Phase im Insolvenzverfahren. Ob und in welchem Umfang das Caféhaus Besch seine Geschäftstätigkeit aufrechterhalten kann, wird sich in den nächsten Schritten des Verfahrens zeigen.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht –
04.11.2024