Aktenzeichen: Amtsgericht Münster, 79 IN 1006/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der „Haarstyle bei Aycan“ GmbH, einem Frisörsalon mit Sitz in der Oststraße 2-3, 59227 Ahlen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 176577 und gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Aycan Karabay, hat das Amtsgericht Münster am 05.11.2024 um 10:20 Uhr folgende Anordnungen getroffen:
Beschluss:
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christopher Tallen, ansässig am Timmermanufer 168, 48429 Rheine, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist es untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Rechtsanwalt Tallen ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind angewiesen, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung Zahlungen zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Münster, 05.11.2024