Aktenzeichen: 36a IN 7344/24
Im Insolvenzverfahren über den Antrag der Abba Hotel Berlin GmbH, ansässig in der Lietzenburger Straße 89, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrés Iráculis Miguel und Fernando Minon Suso, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Register-Nr.: HRB 181121 (im Folgenden als „Schuldnerin“ bezeichnet), auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 05.11.2024 den folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss:
Zur Sicherung der Vermögenslage der Schuldnerin und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen wird beschlossen (§§ 21, 22 InsO):
Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis zur weiteren Entscheidung vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin: Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, ansässig am Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen fortan der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).
Hinweis zur Veröffentlichung:
Die Veröffentlichung dieser Entscheidung in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem wird für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt eine Löschung der Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach dessen Aufhebung oder nach Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV). Sollte keine Eröffnung erfolgen, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung der Sicherungsmaßnahme gelöscht (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, ab Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung auf insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.
Beschwerden sind ebenfalls als elektronisches Dokument zulässig. Die rechtlichen Anforderungen hierzu sind den Vorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs zu entnehmen (§ 130a ZPO; ERVV).
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht –
Berlin, 05.11.2024