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Insolvenzverfahren für agado – social solution GmbH eingeleitet – Vorläufige Insolvenzverwaltung zur Vermögenssicherung angeordnet
Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Rechtliche Überlegungen bei der Investition in Dividendenaktien

Insolvenzverfahren für agado – social solution GmbH eingeleitet – Vorläufige Insolvenzverwaltung zur Vermögenssicherung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Amtsgericht Bonn, 95 IN 49/24

Am 05.11.2024 hat das Amtsgericht Bonn im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der agado – social solution GmbH, einem Unternehmen mit Sitz in der Koblenzer Str. 112, 53177 Bonn, Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen. Die Gesellschaft, die von den Geschäftsführern Christina Rehme und Ulrich Warnecke geleitet wird und unter HRB 26975 im Handelsregister eingetragen ist, engagiert sich für soziale Projekte und Lösungen in der Sozialwirtschaft.

Gerichtliche Anordnung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Zur Sicherstellung eines geordneten Verfahrens und zur Bewahrung der Vermögenswerte hat das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Klaus Regeling, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Fortan dürfen Verfügungen über das Vermögen der agado – social solution GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Regelung soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne Aufsicht abfließen und eine geordnete Verwaltung gewährleisten (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Einschränkungen bei Zahlungen an die Gesellschaft:
Allen Drittschuldnern der agado – social solution GmbH ist es untersagt, direkt an das Unternehmen zu zahlen. Stattdessen sind sämtliche Forderungen und Bankguthaben nun über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln, der ebenfalls befugt ist, eingehende Gelder zu empfangen und zu verwalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Darüber hinaus hat das Amtsgericht Bonn angeordnet, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die agado – social solution GmbH, vorläufig eingestellt werden, sofern unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Diese Maßnahme dient dazu, die Vermögenslage zu stabilisieren und eine ordnungsgemäße Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.

Ausblick und Bedeutung des Verfahrens:
Die agado – social solution GmbH steht nun vor einer intensiven Phase der Prüfung und Kontrolle durch den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser wird die finanzielle Situation des Unternehmens detailliert analysieren, um eine mögliche Sanierung oder geordnete Liquidation zu prüfen. Für das soziale Unternehmen bedeutet dies eine ungewisse Zeit, in der es jedoch die Chance erhält, die Zukunft im Interesse aller Gläubiger und Beteiligten zu klären.

Amtsgericht Bonn – Insolvenzgericht –
05.11.2024

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