Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für August Neuheuser GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 47/24 – Amtsgericht Idar-Oberstein, 04.11.2024

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der August Neuheuser GmbH, Nahestraße 19, 55743 Idar-Oberstein, wurde durch das Amtsgericht Idar-Oberstein eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Kreuznach unter HRB Nr. 10313 eingetragen ist und von Geschäftsführer Guido Lex vertreten wird, sieht sich mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert.

Am 4. November 2024 entschied das Gericht, vertreten durch Richter Pfeifer, zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin um 11:00 Uhr folgende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tobias Laub, ansässig in der Hauptstraße 161, 55743 Idar-Oberstein, ernannt.

Verfügungsbeschränkung: Die August Neuheuser GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das verbliebene Vermögen der Gesellschaft zu schützen und eine potenzielle Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage zu verhindern.

Übertragung von Verwaltungsbefugnissen: Die Verantwortung und Verfügungsbefugnis im Bereich der Arbeitgeberfunktionen gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Anweisung an Drittschuldner: Den Schuldnern der August Neuheuser GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Alle Forderungen und eingehenden Gelder sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, der dazu befugt ist, die Bankguthaben und andere finanzielle Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.

Betroffene können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Rechtsbehelfe gegen diesen Beschluss können innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen beim Amtsgericht Idar-Oberstein eingelegt werden.

Diese Anordnung soll eine geordnete Abwicklung des Verfahrens sicherstellen und eine detaillierte Prüfung der finanziellen Lage der August Neuheuser GmbH ermöglichen, bevor das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Interview mit Rechtsanwältin Bontschev zur rechtlichen Bewertung von Finanzanalysen und Empfehlungen im Krypto- und Aktienmarkt

Next Post

Detaillierter Bericht zum Förderprogramm für Repaircafés