Das Amtsgericht Paderborn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Guarro&Moro Betriebs-GmbH eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Sennelager Straße 66 in Paderborn, das im Handelsregister unter HRB 14012 geführt wird und durch den Geschäftsführer Herrn Antonio Moro vertreten ist, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Am 31. Oktober 2024 wurde beschlossen, Herrn Thomas Bagh aus Hiddenhausen als vorläufigen Insolvenzverwalter zu bestellen. Ab sofort sind jegliche Verfügungen der Guarro&Moro Betriebs-GmbH über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren zu sichern.
Darüber hinaus sind Drittschuldner – wie beispielsweise Geschäftspartner oder Kunden – angewiesen, Zahlungen an die Schuldnerin nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde der Insolvenzverwalter befugt, die Bankguthaben und sonstige Forderungen der Guarro&Moro Betriebs-GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Gleichzeitig wurden laufende Zwangsvollstreckungen und andere Sicherungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin vorläufig eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Aktenzeichen: 2 IN 268/24
Amtsgericht Paderborn
Datum des Beschlusses: 31.10.2024