Aktenzeichen: 3 IN 160/24
Das Amtsgericht Wetzlar hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Bauservice Becker GmbH, mit Sitz in der Straße In der Heg 9, 35716 Dietzhölztal, am heutigen 04. November 2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Bauservice Becker GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Sebastian Becker, ist nun nur noch eingeschränkt handlungsfähig, da alle finanziellen Entscheidungen und Verfügungen des Unternehmens der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedürfen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sven O. Krakow aus Wetzlar bestellt. Rechtsanwalt Krakow, ein erfahrener Insolvenzverwalter mit umfassendem Fachwissen in der Sanierung und Abwicklung von Bauunternehmen, wird ab sofort die finanziellen Belange der Bauservice Becker GmbH überwachen und prüfen. Seine Kanzlei ist unter der Adresse Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar zu erreichen. Für Rückfragen stehen die Telefon- und Faxnummern 06441/20431-0 bzw. 06441/20431-20 zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Website der Kanzlei unter www.sbk-insolvenz.de.
Diese Maßnahme bedeutet, dass die Bauservice Becker GmbH ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen darf. Dies ist eine gängige Praxis im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens und dient dem Schutz der Gläubiger, da so verhindert wird, dass während des Verfahrens unautorisierte oder unkontrollierte Vermögensdispositionen erfolgen.
Die Gründe für den Insolvenzantrag wurden bisher nicht veröffentlicht. Brancheninsider vermuten jedoch, dass die Bauservice Becker GmbH, wie viele Unternehmen der Baubranche, möglicherweise mit den gestiegenen Baukosten, Lieferengpässen und einer schwankenden Auftragslage zu kämpfen hatte. Diese Faktoren haben in den letzten Jahren zunehmend wirtschaftlichen Druck auf viele Bauunternehmen ausgeübt.
Interessierte Gläubiger und Betroffene haben die Möglichkeit, den vollständigen Beschluss sowie die Rechtsmittelbelehrung direkt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wetzlar einzusehen. Das Insolvenzgericht ermutigt Gläubiger, sich über ihre Rechte und Möglichkeiten im laufenden Verfahren zu informieren.
Die Entscheidung des Gerichts markiert den Beginn eines möglicherweise längeren Prozesses, in dessen Verlauf geprüft wird, ob das Unternehmen durch eine Sanierung gerettet werden kann oder ob es zu einer vollständigen Abwicklung kommt. Gläubiger und Geschäftspartner der Bauservice Becker GmbH werden voraussichtlich in den kommenden Wochen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter über den weiteren Verlauf informiert.
Amtsgericht Wetzlar, 04.11.2024