Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung bezüglich der Finanzplattform guru4invest.io herausgegeben. Es wurde festgestellt, dass die Website Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, ohne über die erforderlichen Genehmigungen zu verfügen. Dies bedeutet, dass sie ohne die notwendige Überwachung durch die BaFin agiert und somit in Deutschland illegal operiert.
Guru4invest.io und falsche Sicherheitsbehauptungen
Trotz der Angabe auf ihrer Webseite, dass guru4invest.io von einer sogenannten "Crypto Assets Control" beaufsichtigt wird, stellt die BaFin klar, dass es sich hierbei um keine anerkannte Regulierungsbehörde handelt. Diese Organisation hat keine Befugnis zur Genehmigung oder Überwachung von Finanzdienstleistungen in Deutschland, wodurch solche Angaben irreführend sein könnten.
Notwendigkeit einer BaFin-Genehmigung
Um in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten zu dürfen, ist eine Genehmigung durch die BaFin erforderlich. Diese Vorschrift schützt Anleger und gewährleistet einen fairen und transparenten Markt. Die BaFin rät Investoren dringend, nur Dienstleistungen von Unternehmen in Anspruch zu nehmen, die über eine solche Genehmigung verfügen, und sich im Zweifelsfall in ihrer Unternehmensdatenbank zu informieren.
Rechtliche Basis für die Warnung
Die Grundlage für die Warnung der BaFin liegt im § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher es der Behörde erlaubt, die Öffentlichkeit über nicht autorisierte Unternehmen und ihre Angebote zu informieren. Investoren werden angehalten, sich über die BaFin-Unternehmensdatenbank zu informieren und Angebote ohne Genehmigung kritisch zu betrachten.
Investitionsrisiken und Maßnahmen für Investoren
Angesichts der Tatsache, dass guru4invest.io ohne die erforderliche Aufsicht operiert, warnt die BaFin vor den hohen Risiken einer Investition auf dieser Plattform, einschließlich Betrug und möglichem Kapitalverlust. Investoren sollten bei der Auswahl eines Finanzdienstleisters Vorsicht walten lassen und sicherstellen, dass dieser eine gültige BaFin-Genehmigung besitzt.