Aktenzeichen: 52 IN 167/24
Am 04. November 2024, um 12:06 Uhr, hat das Amtsgericht Arnsberg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der GROSSMANN Leuchten GmbH + Co. KG, mit Sitz in Ense, wichtige Maßnahmen zur vorläufigen Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die im Handelsregister unter HRA 4435 eingetragene Gesellschaft wird durch die GROSSMANN Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten, die ihrerseits durch den Geschäftsführer Herrn René Erlmann am Standort HellwegForum 1 in Ense geleitet wird. Das Amtsgericht hat im Zuge dieser Anordnung Herrn Marco Kuhlmann aus Düsseldorf zum vorläufigen Sachwalter bestellt, der die Aufgaben der Überwachung und Prüfung der Eigenverwaltung übernehmen wird.
Der vorläufige Sachwalter, Herr Kuhlmann, ist ermächtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte über die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin einzuholen. Diese umfassenden Befugnisse erlauben es ihm, sich ein vollständiges Bild über die finanzielle Situation und Geschäftspraktiken der GROSSMANN Leuchten GmbH + Co. KG zu machen.
Zum Schutz der Gläubiger und zur Stabilisierung des Unternehmens hat das Gericht vorläufige Maßnahmen angeordnet. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorerst eingestellt.
Herr Kuhlmann wurde zudem beauftragt, Berichte zu erstellen, die für die gerichtliche Bewertung der Eigenverwaltungsplanung der Schuldnerin von zentraler Bedeutung sind. Seine Aufgaben umfassen die Prüfung und Bewertung folgender Aspekte:
Eigenverwaltungsplanung: Der vorläufige Sachwalter soll überprüfen, ob die Eigenverwaltungsplanung der GROSSMANN Leuchten GmbH + Co. KG die tatsächlichen Gegebenheiten korrekt abbildet und die geplanten Maßnahmen realistisch und durchführbar erscheinen.
Rechnungslegung und Buchführung: Der Sachwalter soll die Vollständigkeit und Eignung der Buchführung und Finanzplanung analysieren, um zu gewährleisten, dass die Eigenverwaltungsplanung auf einer belastbaren Grundlage beruht.
Haftungsansprüche: Der Sachwalter ist beauftragt zu prüfen, ob potenzielle Haftungsansprüche gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung bestehen, die möglicherweise zur Entlastung der Gläubiger herangezogen werden könnten.
Prüfung der Eröffnungsgründe und Fortführungsaussichten: Herr Kuhlmann soll sachverständig feststellen, ob ein relevanter Eröffnungsgrund gemäß der Rechtsform der Gesellschaft vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens realistische Chancen bietet.
Deckung der Verfahrenskosten: Der Sachwalter soll beurteilen, ob das Vermögen der Schuldnerin die anfallenden Verfahrenskosten voraussichtlich abdecken kann, um eine mögliche Insolvenzöffnung zu begründen.
Falls der Sachwalter seinen Auftrag innerhalb der vorgegebenen zweimonatigen Frist nicht vollständig erfüllen kann, ist ein Zwischenbericht an das Gericht zu übermitteln.
Durch diese Anordnung des Amtsgerichts Arnsberg erhält die GROSSMANN Leuchten GmbH + Co. KG eine vorläufige Stabilität, die dem Unternehmen Zeit und Möglichkeit geben soll, seine wirtschaftliche Situation zu prüfen und gegebenenfalls eine Fortführungsperspektive zu entwickeln. Die umfassende Prüfung durch den vorläufigen Sachwalter wird maßgeblich zur weiteren Entscheidungsfindung im Verfahren beitragen.