Aktenzeichen: 6 IN 730/24
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fell-Union GmbH, ansässig in der Fritz-Schweizer-Straße 34, Murrhardt, wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Gesellschafter David James Haacke, Dr. Folkart Schweizer und Hans Wirths, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Rechtsanwalt Dr. Steffen Hattler aus Stuttgart wurde mit der Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters betraut.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Um das Vermögen der Fell-Union GmbH bis zur abschließenden Entscheidung zu sichern, wurden sämtliche Zwangsvollstreckungen und ähnliche Maßnahmen gegen das Unternehmen, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, vorläufig eingestellt. Neu eingeleitete Zwangsvollstreckungen sind vorerst ebenfalls untersagt. Zudem ist es der Fell-Union GmbH untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen – diese Befugnisse wurden an den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Dieser ist ermächtigt, sämtliche Forderungen des Unternehmens einzuziehen und Gelder entgegenzunehmen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Steffen Hattler ist nicht als allgemeiner Vertreter der Gesellschaft tätig. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der GmbH zu sichern und zu erhalten. Er wurde beauftragt zu prüfen, ob das Vermögen der Fell-Union GmbH die anfallenden Verfahrenskosten decken kann. Zudem darf er für die Verwaltung ein Sonderkonto eröffnen und unterliegt einer umfassenden Einsicht in die Geschäftsbücher und -papiere, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu erfassen.
Rechte und Rechtsmittel
Die Beteiligten haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine Beschwerde einzulegen.