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Amtsgericht Leipzig: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen die Ambulante Pflege Stier GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 401 IN 1931/24

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Ambulante Pflege Stier GmbH, ansässig in der Pestalozzistraße 72, Leipzig, hat das Amtsgericht Leipzig eine wichtige vorläufige Entscheidung getroffen. Die Schuldnerin, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Stier, ist unter der Handelsregisternummer HRB 37834 beim Amtsgericht Leipzig eingetragen.

Mit Beschluss vom 30. Oktober 2024 ordnete das Insolvenzgericht an, dass sämtliche laufenden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Ambulante Pflege Stier GmbH vorübergehend eingestellt werden. Davon ausgenommen sind lediglich Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft, die weiterhin fortgesetzt werden können. Des Weiteren wurden neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Dieser Beschluss steht den Beteiligten zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig zur Verfügung.

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