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Amtsgericht Hannover hebt Verfügungsbeschränkungen bei ITALY FLAIR GmbH auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ITALY FLAIR GmbH, Hildesheimer Straße 340, 30519 Hannover, hat das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen: 908 IN 37/24 – 9 -) die zuvor bestehenden Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung aufgehoben.

Das Unternehmen, das unter der Geschäftsführung von Michele Wengelewski und Svenja Homann steht, wurde bereits am 13. Mai 2024 mit Verfügungsbeschränkungen belegt und unter vorläufige Verwaltung gestellt. Die Aufhebung dieser Maßnahmen erfolgte am 1. November 2024 nach der gerichtlichen Abweisung des Insolvenzantrags aufgrund mangelnder Insolvenzmasse. Damit entfallen die bisherigen Beschränkungen auf die Geschäftsführung, und die zuvor angeordnete vorläufige Verwaltung ist nicht mehr wirksam.

Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover einsehen. Das Amtsgericht Hannover weist auf die geltenden Datenschutzbestimmungen hin, die in der Datenschutzerklärung des Gerichts zugänglich sind.

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