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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Vector Foiltec Europe GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 531 IN 17/24

In dem Insolvenzverfahren zur Sicherung des Vermögens der Vector Foiltec Europe GmbH mit Sitz in der Steinacker 3, 28717 Bremen, eingetragen beim Amtsgericht Bremen unter HRB 35904, ist am 01.11.2024 um 09:20 Uhr durch das Insolvenzgericht Bremen eine vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft, deren Geschäfte von den Geschäftsführern Dr. Stefan Lehnert und Hans-Christoph von Düring geleitet werden, unterliegt damit ab sofort der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann bestellt, dessen Kanzlei in der An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen ansässig ist. Erreichbar ist Herr Dr. Kaufmann unter der Telefonnummer 0421 / 83 500 8-0 sowie per Fax unter 0421 / 83 500 8-49. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Kanzlei Pluta Rechtsanwalts GmbH.

Wesentliche Anordnungen:

Verfügungsbeschränkungen: Ab sofort dürfen Verfügungen der Vector Foiltec Europe GmbH über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zahlungsaufforderung an Schuldner: Sämtliche Schuldner der Gesellschaft werden hiermit angewiesen, Zahlungen nur noch im Einklang mit den Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin sowie den Gläubigern das Recht zur sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen, einzureichen. Alternativ kann die Einreichung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1133344563234-000000050) erfolgen. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung oder alternativ mit der Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die vollständige Entscheidung und der entsprechende Beschluss sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen einsehbar.

Amtsgericht Bremen, 01.11.2024

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