Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 60 IN 48/24 hat das Amtsgericht Meldorf am 01.11.2024 entscheidende Maßnahmen für die The Cove Büsum Gastro GmbH getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Domenik Lex und Hagen Müller, hat ihren Sitz in der Dithmarscher Straße 33, 25671 Büsum. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz und die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin, um Gläubigerinteressen bestmöglich zu wahren.
Ab sofort dürfen alle Verfügungen des Unternehmens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev mit Kanzleisitz in der Grimm 8, 20457 Hamburg, bestellt. Herr Kovacev wird die finanziellen Angelegenheiten der The Cove Büsum Gastro GmbH beaufsichtigen und ist erreichbar unter Telefon 040 3037368-0 oder per Telefax 040 3037368-29.
Hinweis an Gläubiger und Geschäftspartner: Die Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des vorliegenden Beschlusses an die The Cove Büsum Gastro GmbH zu leisten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) vorsieht. Der vollständige Beschluss mit allen relevanten Informationen und der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Meldorf eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann durch die The Cove Büsum Gastro GmbH sowie durch ihre Gläubiger mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Diese ist binnen zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Meldorf, Domstraße 1, 25704 Meldorf, oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder nach öffentlicher Bekanntmachung.
Diese vorläufige Maßnahme dient dem bestmöglichen Schutz der finanziellen Lage und den Interessen aller betroffenen Parteien.