Im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 50 IN 52/24 hat das Amtsgericht Hildesheim am 01.11.2024 wichtige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Vermögens der Pflegeresidenz Ahrbergen UG getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Liebigstraße 33, 31180 Giesen, vertreten durch die Geschäftsführerin Marion Karin Belitz, hat seit dem heutigen Beschluss ihre Vermögensverfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird die finanzielle Stabilität der Pflegeresidenz in dieser schwierigen Phase gewahrt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Kanzleisitz Bahnhofsallee 40, 31134 Hildesheim, bestellt. Dr. Zimmermann übernimmt ab sofort die Überwachung und Verwaltung der Gesellschaft, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu schützen. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 05121/698 109-10 oder per E-Mail unter hildesheim@mfp-law.com.
Wichtiger Hinweis für Gläubiger: Die Drittschuldner der Pflegeresidenz Ahrbergen UG werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann von der Pflegeresidenz Ahrbergen UG und den betroffenen Gläubigern durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung oder bei öffentlicher Bekanntmachung mit dem Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung.
Mit dieser Maßnahme strebt das Amtsgericht Hildesheim die größtmögliche Sicherheit für das Vermögen der Pflegeresidenz Ahrbergen UG an und schützt damit die Ansprüche der Gläubiger bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.