Im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 36a IN 7321/24 hat das Amtsgericht Charlottenburg weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der ABIA Hoch- & Tiefbau GmbH beschlossen. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Teilestraße 26-28, 12099 Berlin und vertreten durch Geschäftsführer Petar Bulic, steht nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Am 01.11.2024 wurde angeordnet, dass alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen, sofort einzustellen sind. Damit wird sichergestellt, dass das Vermögen der ABIA Hoch- & Tiefbau GmbH in dieser kritischen Phase geschützt bleibt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, erreichbar in seiner Kanzlei in der Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt.
Von nun an sind sämtliche Verfügungen der ABIA Hoch- & Tiefbau GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung von Rechtsanwalt Dr. Heitsch wirksam. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die ABIA Hoch- & Tiefbau GmbH sowie ihre Gläubiger haben das Recht, binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses; bei öffentlicher Bekanntmachung gilt die Frist als begonnen, sobald zwei Tage nach Veröffentlichung verstrichen sind.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abgegeben werden. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Absicht zur Anfechtung deutlich machen.
Mit dieser Anordnung stellt das Amtsgericht Charlottenburg sicher, dass das Vermögen der ABIA Hoch- & Tiefbau GmbH umfassend geschützt bleibt, bis eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg einsehbar.