Ein Narkosearzt ist vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden, nachdem er in einer Zahnarztpraxis vier kleinen Kindern verunreinigte Narkosemittel verabreicht hatte. Das Gericht sprach den 67-jährigen Mediziner unter anderem wegen Totschlags schuldig, nachdem eine vierjährige Patientin infolge der Behandlung auf dem Zahnarztstuhl verstarb. Die kleinen Patienten hatten nach der Verabreichung des Narkosemittels eine schwere Blutvergiftung erlitten.
Der Fall erschütterte das Gericht und die Öffentlichkeit gleichermaßen, da der Arzt den besorgten Eltern angeblich davon abriet, einen Notarzt zu verständigen, obwohl die Kinder deutliche Anzeichen einer schweren Reaktion zeigten. Trotz der Bedenken des Arztes brachten die Eltern ihre Kinder schließlich eigenständig in eine Klinik. Dort kämpften Ärzte um das Leben der Kinder; ein Junge und ein weiteres Mädchen überlebten die Vergiftung nur knapp. Das Gericht bewertete das Verhalten des Arztes als grob fahrlässig und betonte die Schwere des Vertrauensbruchs gegenüber den Patienten und ihren Familien.
In der Urteilsbegründung hieß es, dass der Angeklagte durch seine Handlungen nicht nur seine medizinische Sorgfaltspflicht verletzt habe, sondern auch die Verantwortung für das Leben der ihm anvertrauten Patienten grob missachtet habe. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Verabreichung verunreinigter Narkosemittel nicht nur einen tödlichen Ausgang für das vierjährige Mädchen hatte, sondern auch die anderen Kinder in Lebensgefahr brachte. Der Fall hat eine Debatte über die Sicherheitsstandards und Kontrollmaßnahmen in Zahnarzt- und Arztpraxen angestoßen.
Das Urteil soll als Warnung vor unachtsamen Praktiken im Gesundheitswesen dienen und unterstreicht die Verantwortung medizinischen Personals, stets die Sicherheit ihrer Patienten zu gewährleisten.