Aktenzeichen: 3 IN 195/24
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der WKK Logistik GmbH, ansässig im Kiesweg 1, 16348 Wandlitz und vertreten durch die Geschäftsführung, hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 1. November 2024 zur Absicherung der Vermögenswerte eine vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Dieser Beschluss erfolgt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO.
Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur Wahrnehmung der Vermögensaufsicht wurde Rechtsanwalt Falk Eppert als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Schinkelstraße 32, 17268 Templin. Ab sofort liegt die Verwaltung und Aufsicht des Vermögens der WKK Logistik GmbH in seiner Verantwortung. Sämtliche Vermögensverfügungen der Schuldnerin, auch solche, die sich auf im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte beziehen, erfordern nun die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Diese Regelung dient der Sicherung und dem Schutz der Vermögenswerte zugunsten der Gläubiger.
Weisungen an Drittschuldner
Drittschuldner, die der WKK Logistik GmbH finanzielle Verpflichtungen schulden, werden hiermit angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder anzunehmen. Diese Anordnung ist bindend und unbedingt einzuhalten, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss, der alle Anordnungen und Details umfasst, liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt (Oder) bereit.
Amtsgericht Frankfurt (Oder) – Insolvenzgericht – 1. November 2024