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November-Änderungen: Selbstbestimmung, Passzustellung und Wildschutz per Drohne

webandi (CC0), Pixabay

Im November treten wichtige Neuerungen in Kraft, die für viele Menschen spürbare Erleichterungen bringen. Das neue Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es, Namen und Geschlechtsangabe im Pass zu ändern. Auch für alle, die einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, gibt es eine praktische Änderung: Dokumente können jetzt per Post zugestellt werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Pässe bequem per Post

Ab dem 1. November können Bürgerinnen und Bürger ihren neuen Personalausweis oder Reisepass auf Wunsch direkt nach Hause geschickt bekommen. Dieser neue Postservice der Bürgerämter soll Behördengänge reduzieren und Zeit sparen. Der Service befindet sich zunächst in einer Testphase und ist noch nicht überall verfügbar. Bis Mai 2025 ist jedoch eine flächendeckende Einführung geplant, so das Bundesinnenministerium. Die Zustellgebühren können sich je nach Gemeinde unterscheiden; sie sollen etwa 15 Euro betragen. Die Abholung vor Ort bleibt weiterhin kostenlos.

Selbstbestimmungsgesetz erleichtert Namens- und Geschlechtseintrag

Für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen bringt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) eine lang ersehnte Erleichterung. Zum 1. November tritt das Gesetz in Kraft und ersetzt das umstrittene „Transsexuellengesetz“. Nun können Betroffene einfacher ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe ändern. Das Bundesjustizministerium betonte im April, dass der Staat bisher „transgeschlechtliche Menschen wie Kranke“ behandelt habe. Das neue Gesetz sieht Vorkehrungen gegen Identitätsmissbrauch vor, um Identitätsfälschungen zu verhindern.

Blankoverordnung in der Physiotherapie

Ärzte können ab November bestimmte Physiotherapie-Verordnungen als sogenannte „Blankoverordnungen“ ausstellen. Damit können Patientinnen und Patienten zusammen mit ihren Physiotherapeuten entscheiden, welche Therapie am besten zu ihrer Diagnose passt. Rund 114 Diagnosen sind hierfür zugelassen, darunter insbesondere Verletzungen wie Verrenkungen oder Frakturen im Schulterbereich. Patienten zahlen weiterhin zehn Prozent der Behandlungskosten und zehn Euro pro Rezept.

Wildschutz per Drohne

Zum Schutz von Wildtieren wie Rehkitzen dürfen ab dem 20. November Drohnen mit Wärmebildkameras in der Nähe von Feldern eingesetzt werden. Vor allem Jungtiere, die sich im hohen Gras verstecken, können so besser vor Mähmaschinen geschützt werden. Drohnen dürfen in der Regel nur mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- und Gewerbegebieten eingesetzt werden. Auf bestimmten landwirtschaftlichen Flächen hat das Bundesverkehrsministerium jedoch Ausnahmen festgelegt, die einen Abstand von nur 10 Metern erlauben.

Weitere Termine im November

1. und 2. November: Allerheiligen und Allerseelen – traditionelle Gedenktage für Verstorbene.
11. November: Sankt Martin und der Beginn der Karnevalszeit.
November-Lohnerhöhungen: Beamtinnen und Beamte, die nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt werden, erhalten ab November monatlich 200 Euro mehr. Auch Beschäftigte öffentlicher Banken profitieren von einer stufenweisen Lohnerhöhung um insgesamt 11,5 Prozent.
29. November: Der Nürnberger Christkindlesmarkt wird eröffnet.
30. November: Letzter Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung bei vielen Anbietern.

Im oft tristen November gibt es also nicht nur Anlass zur Besinnlichkeit, sondern auch viele positive Neuerungen und Termine, die den Alltag vieler Menschen erleichtern und bereichern können.

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