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Insolvenzantrag gegen Gebäudetechnik Scheffs GmbH: Vorläufige Verwaltung durch Rechtsanwalt Stefan Denkhaus angeordnet
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Insolvenzantrag gegen Gebäudetechnik Scheffs GmbH: Vorläufige Verwaltung durch Rechtsanwalt Stefan Denkhaus angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 73 IN 78/24 hat das Amtsgericht Stade über das Vermögen der Gebäudetechnik Scheffs GmbH, ansässig in der Flethstraße 51, 21683 Stade, weitreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Ulrich Scheffs und im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 203659 eingetragen, steht nun unter der Kontrolle eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Mit Wirkung vom 29.10.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet, was bedeutet, dass sämtliche Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, wirksam sind. Herr Denkhaus, erreichbar in seiner Kanzlei am Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg (Tel.: 040/3 50 06-188, Fax: 040/3 50 06-176, E-Mail: stefan.denkhaus@brlnet.com), übernimmt die Aufsicht und Verantwortung über die finanzielle Verwaltung der Gebäudetechnik Scheffs GmbH, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Die Drittschuldner der Gebäudetechnik Scheffs GmbH sind angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten, sodass sämtliche Forderungen und Gelder über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden. Der vollständige Beschluss und die genauen Regelungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Die Gebäudetechnik Scheffs GmbH und alle betroffenen Gläubiger haben das Recht, binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist beim Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung des Beschlusses; bei öffentlicher Bekanntmachung gilt die Frist als begonnen, sobald zwei Tage nach Veröffentlichung verstrichen sind.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abgegeben werden. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Anfechtungsabsicht deutlich machen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert.

Mit diesem Beschluss stellt das Amtsgericht Stade sicher, dass die Vermögenswerte der Gebäudetechnik Scheffs GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren umfassend gesichert sind und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung gewährleistet wird.

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