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Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich warnt vor unerlaubten Angeboten der JustTwoTrade
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Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich warnt vor unerlaubten Angeboten der JustTwoTrade

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Website: https://justtwo.trade
E-Mail-Kontakte:

info@justtwo.trade
accounts@justtwo.trade
support@justtwo.trade

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert über die Aktivitäten der JustTwoTrade und warnt eindringlich davor, deren Angebote für Bank- und Finanzgeschäfte in Anspruch zu nehmen. JustTwoTrade besitzt keine Berechtigung, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu erbringen. Somit ist es dem Unternehmen untersagt, Dienstleistungen im Bereich des Handels mit Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 1 Z 7 lit. c des Bankwesengesetzes anzubieten.

Wichtiger Hinweis zur Verwechslungsgefahr: Die FMA weist darauf hin, dass JustTwoTrade möglicherweise mit anderen, regulierten Finanzdienstleistern verwechselt werden könnte. Diese Warnung betrifft ausschließlich den Anbieter unter den oben genannten Kontaktdaten.

Rechtsgrundlage der Veröffentlichung: Die FMA veröffentlicht diese Information gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz, um Anleger vor unerlaubten Finanzaktivitäten zu schützen.

Hinweis für Anleger: In Österreich dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur von Unternehmen angeboten werden, die über eine gültige Konzession der FMA verfügen. Interessierte Anleger können in der FMA-Unternehmensdatenbank überprüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist und somit rechtmäßig in Österreich tätig sein darf.

Hier die Original-Meldung der FMA Österreich:

Die FMA warnt vor Angeboten der JustTwoTrade

Web: https://justtwo.trade
E-Mail: info@justtwo.trade
accounts@justtwo.trade
support@justtwo.trade

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher den Handel mit Finanzinstrumenten nach § 1 Abs 1 Z 7 lit c Bankwesengesetz nicht anbieten.

Auf eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Anbieter von Finanzdienstleistungen wird hingewiesen.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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