Im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 810 IN 1482/24 V-82- hat das Amtsgericht Frankfurt am Main über das Vermögen der Vroom Repair GmbH, ansässig in der Grüneburgweg 119, 60323 Frankfurt am Main (Handelsregister HRB 125835), wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft, die von den Geschäftsführern Domenic Wiegand, Robert Kratz und Guido Wulf vertreten wird, steht nun unter der Kontrolle einer vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Mit sofortiger Wirkung wurde Rechtsanwältin Fatma Kreft zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Kreft, erreichbar in ihrer Kanzlei in der Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main (Tel.: 069 / 37 00 22 0, Fax: 069 / 37 00 22 11 1, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de), ist nun mit der Aufgabe betraut, das Vermögen der Vroom Repair GmbH zu sichern und zu überwachen. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen des Unternehmens über Vermögenswerte nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam.
Im Rahmen dieser Anordnung hat die vorläufige Insolvenzverwalterin die Befugnis, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem sind alle Drittschuldner angewiesen, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten und nicht direkt an die Vroom Repair GmbH zu leisten.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft geschützt bleibt und eine ordnungsgemäße Verwaltung im Interesse der Gläubiger gewährleistet ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.