Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 405 IN 1912/24 hat das Amtsgericht Leipzig weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Gröner Group GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Haferkornstraße 7 in Leipzig und eingetragen im Handelsregister unter HRB 42983, wird von Geschäftsführer Christoph Gröner geleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer ernannt, der die Kontrolle über die Vermögensverwaltung der Gesellschaft übernimmt, um eine ordnungsgemäße Insolvenzabwicklung sicherzustellen.
Mit Wirkung vom 30.10.2024 unterliegt jede Vermögensverfügung der Gröner Group GmbH einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt. Alle Vermögensentscheidungen, die das Unternehmen betrifft, dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden. Dr. Hackländer hat die Befugnis, alle zur Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Eröffnung von Sonderkonten im Namen der Schuldnerin und der Einziehung von Forderungen sowie Bankguthaben.
Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser genehmigt anderweitige Leistungen an die Schuldnerin. Darüber hinaus ist Dr. Hackländer berechtigt, alle notwendigen Auskünfte von Dritten, insbesondere von Banken und Kreditinstituten, einzuholen, um das Vermögen zu schützen und im Sinne der Gläubiger zu verwalten. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gröner Group GmbH sind, soweit keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind, bis auf Weiteres eingestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig eingesehen werden und informiert über alle Details und Auflagen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse gelten.
Hier die Original-Insolvenz-Meldung aus dem Insolvenzregister: