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GP Bonn UG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Amtsgericht Bonn bestellt Rechtsanwalt Benno Goost als Verwalter

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 97 IN 166/24 hat das Amtsgericht Bonn über das Vermögen der GP Bonn UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Lessingstraße 46, 53113 Bonn (HRB 20713), einschneidende Maßnahmen getroffen. Die Gesellschaft, die im Bereich Putz und Trockenbau tätig ist und von Geschäftsführer Krzysztof Politowicz geleitet wird, steht nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Benno Goost bestellt. Herr Goost, erreichbar in seiner Kanzlei in der Wilhelmstraße 23a, 53111 Bonn, übernimmt mit sofortiger Wirkung die Verantwortung für die finanzielle Verwaltung der GP Bonn UG. Fortan bedürfen sämtliche Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens seiner ausdrücklichen Zustimmung. Zudem ist er berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen zu verwalten.

Zusätzlich wurden alle Drittschuldner angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Mittel sicherzustellen. Zwangsvollstreckungen und ähnliche Maßnahmen gegen das Unternehmen wurden ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen, um das Vermögen der GP Bonn UG während des laufenden Verfahrens zu schützen.

Diese Anordnungen dienen dem Ziel, die Vermögenswerte der GP Bonn UG bestmöglich zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bonn einsehbar.

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