Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 1507 IN 11624/24 hat das Amtsgericht München über das Vermögen der Autohaus Anton Niebler GmbH, ansässig in der Siriusstraße 11, 85614 Kirchseeon, weitreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Anton Niebler, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne bestellt, der ab sofort die Verfügungen über die finanziellen Mittel des Autohauses überwacht und nur solche Transaktionen genehmigt, die im Interesse der Insolvenzmasse und Gläubiger sind. Herr Kuhne ist in der Kanzlei DKR & Partner, Herzogstraße 60, 80803 München, tätig und unter Telefon +49 (89) 21703950 sowie Fax +49 (89) 217039549 erreichbar.
Gemäß Anordnung des Gerichts darf die Autohaus Anton Niebler GmbH ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalters keine Vermögensverfügungen mehr treffen. Diese Einschränkungen umfassen auch die Einziehung von Außenständen sowie die Verwaltung von Bankguthaben und Forderungen. Drittschuldner werden angewiesen, alle Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um eine ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.
Zwangsvollstreckungen und weitere rechtliche Maßnahmen gegen die Autohaus Anton Niebler GmbH, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen, wurden bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren vorübergehend eingestellt. Diese Maßnahmen sollen die Unternehmenswerte schützen und die Interessen der Gläubiger wahren.
Rechtsmittelbelehrung:
Der Autohaus Anton Niebler GmbH sowie allen Gläubigern steht das Recht zu, diese Entscheidung binnen zwei Wochen durch eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, anzufechten. Die Frist beginnt mit der Verkündung bzw. der Zustellung oder – im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung – nach Ablauf von zwei vollen Tagen ab Veröffentlichung.
Eine ordnungsgemäße Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Anfechtungsabsicht klarstellen. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zur Niederschrift erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Mit dieser Anordnung betont das Gericht die Bedeutung einer umfassenden Sicherung der Vermögenswerte der Autohaus Anton Niebler GmbH, um eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München eingesehen werden.