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Vorläufige Insolvenzverwaltung für IMR-Gesellschaft für Prozeßleit- und Automatisierungstechnik mbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 188/24

Das Amtsgericht Siegen hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der IMR-Gesellschaft für Prozeßleit- und Automatisierungstechnik mbH aus Lennestadt am 30. Oktober 2024 vorläufige Sicherungsmaßnahmen erlassen. Die Gesellschaft, die sich auf die Planung und Ausführung komplexer industrieller Steuerungs- und Leittechnikanlagen spezialisiert hat, steht unter der Leitung von Geschäftsführer Thomas Mertens.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering aus Köln bestellt. Ab sofort ist es der Gesellschaft untersagt, ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte zu verfügen. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass das Vermögen der IMR-Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewahrt und vor unzulässigen Abflüssen geschützt wird.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Niering ist berechtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin zu verwalten. Anweisungen wurden erteilt, dass Drittschuldner ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten dürfen. Dies umfasst die Erlaubnis, eingehende Gelder auf ein Sonderkonto zu leiten, um den ordnungsgemäßen Umgang mit den finanziellen Mitteln der Gesellschaft zu gewährleisten.
Einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Zwangsvollstreckungen und ähnliche Maßnahmen gegen die IMR-Gesellschaft wurden vorläufig eingestellt, ausgenommen sind hiervon lediglich Verfahren, die unbewegliches Vermögen betreffen. Mit dieser Anordnung soll sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens stabilisiert bleibt, bis eine endgültige Entscheidung im Insolvenzverfahren getroffen wird.

Amtsgericht Siegen, 30. Oktober 2024

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