Aktenzeichen: 3 IN 338/24
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Frisierkunst GmbH Frankfurt (Oder), mit Sitz am Markt 1 in 15848 Beeskow, hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 30. Oktober 2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft wird in diesem Verfahren von ihrer Geschäftsführerin vertreten.
Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Müller, ansässig in der Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt (Oder), bestellt. Künftig dürfen Verfügungen über das Vermögen der Frisierkunst GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung geschützt bleiben und nicht ohne Genehmigung veräußert oder verändert werden.
Befugnisse und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
André Müller ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Frisierkunst GmbH einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Die Drittschuldner der Frisierkunst GmbH, also Personen oder Institutionen, die der Schuldnerin Geld schulden, wurden angewiesen, ihre Zahlungen ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Sicherungsmaßnahmen und Transparenz
Zusätzlich umfasst die Anordnung auch alle Vermögensgegenstände oder Rechte, die außerhalb Deutschlands belegen sind. Die Entscheidung sorgt so dafür, dass das Unternehmensvermögen umfassend gesichert wird, unabhängig davon, wo die jeweiligen Vermögenswerte sich befinden. Ziel ist, das Vermögen der Frisierkunst GmbH bis zur endgültigen Klärung der Insolvenzlage vor potenziellen Vermögensverlusten zu schützen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 30. Oktober 2024