Aktenzeichen: 5 IN 1529/24
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Die Spielerei UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Oberen Waiblinger Straße 140, 70374 Stuttgart, hat das Amtsgericht Stuttgart am 30. Oktober 2024 um 14:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Geschäftsführerin des Unternehmens, Alessia Angela Borazio, wird in diesem Verfahren durch Rechtsanwalt Jochen Waldenmaier vertreten.
Einsetzung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Braun, ansässig in der Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, bestellt. Künftig sind sämtliche Verfügungen der Die Spielerei UG über ihr Vermögen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies dient dem Ziel, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Befugnisse und Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Julia Braun hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Vermögensveränderungen eintreten, die sich negativ auf die spätere Insolvenzmasse auswirken könnten. Sie ist darüber hinaus berechtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und diese auf einem separaten Sonderkonto zu verwalten. Zu diesem Zweck wurden auch die entsprechenden Kreditinstitute der Schuldnerin zur Auskunft verpflichtet.
Die Drittschuldner der Schuldnerin sind darüber hinaus angehalten, ihre Zahlungen ab sofort ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Maßnahmen zur Sicherung der Geschäftsunterlagen und Räume
Um sich einen umfassenden Überblick über die Vermögenslage der Die Spielerei UG zu verschaffen, ist Julia Braun dazu berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und in den dort befindlichen Geschäftspapieren und Büchern Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsführerin ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen auf Verlangen der Verwalterin zur Verfügung zu stellen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung des Beschlusses oder spätestens zwei Tage nach Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Stuttgart einzureichen.
Amtsgericht Stuttgart, den 30. Oktober 2024